Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 „Hof Gauterin“ in der Gemarkung Petterweil.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße liegt mit rd. 13,5 ha direkt an der Landesstraße L 3352 südlich von Petterweil und umfasst das Anwesen der Golfrange Karben , Eckhardtsgraben 7 sowie weitere Flächen in nördlicher und östlicher Richtung:

 

Beginnend am Südende des Flurstücks 30/1 („Fortweg“ südlich der Hofanlage Eckhardtsgraben 7) verläuft der vorgeschlagene verläuft der Geltungsbereich 387 m nach Norden, entlang der Westseite der L3352 (ausgenommen ist hier das Flurstück 51/1 unmittelbar nördlich der Golfrange), knickt dann 225 m nach Osten, 195 m nach Süden, 241 m weiter nach Osten, 191 m wieder nach Süden und schließlich 508 m nach Westen zurück zum Ausgangspunkt. Es umschließt eine Fläche von 135.272 m².

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst damit die Flurstücke 48/1, 49/1, 50/1, 52/1, 88 („Höfer Weg“) und 30/1 („Fortweg“) in der Flur 2, die Flurstücke 19,20, 21, 22, 23 und 51 (teilweise) in der Flur 4 sowie die Flurstücke 11, 12, 13, 14 in der Flur 6 der Gemarkung Petterweil und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt.

 

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Durchführungsvertrag vor dem Beschluss nach § 10 (1) BauGB durchgeführt werden. Es ist eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchzuführen.

 

Für die nördliche und nordwestliche Erweiterungsfläche ist eine Änderung des RegFNP zu beantragen.

 

Stv. Gauterin ist während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungsraum.