Die städtebauliche Rahmenvereinbarung regelt neben gestalterischen Eckpunkten des Planverfahrens dessen Durchführung, so Herr Heinzel.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 02.11.2017) zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Sauerbornstraße“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.