Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt erstmals die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 17.11.2017) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“  in der Gemarkung Groß-Karben und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Der Magistrat empfiehlt den der Stadtverordnetenversammlung den wiederholt den Beschluss der Rahmenvereinbarung (mit dem Entwurfsstand 17.11.2017)