Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Aus der Offenlage ergaben sich keine relevanten Änderungsbedarfe mehr, so Herr Heinzel. Herr Feyl erkundigt sich nach einem möglichen Sporthallenstandort. Dieser wäre nicht im Bereich des Bebauungsplangebiets, so Herr Rahn. Ein genauer Standort kann aber derzeit auch noch nicht benannt werden.