In diesem kleinen Verfahren gilt es mit den anstehenden Beschlüssen, den nächsten Schritt im Verfahren zu machen. Aus der frühzeitigen Beteiligung liegen keine wesentlichen Änderungsbedarfe vor. Als einzig größere Ergänzung wurde eine Regelung zu den Gebäudehöhen im Entwurf des Bebauungsplans ergänzt, so Herr Heinzel.