Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.

 

Abst.-Erg. der öffentlichen Tagesordnung:                        einstimmig dafür

Abst.-Erg. der nichtöffentlichen Tagesordnung:              einstimmig dafür