Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Planverfahren für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Petterweil für die in der Anlage beigefügte Flächenausweisung (Zusatzflächen Grünfläche mit Kennzeichnung „Sportanlage“, für die bislang für landwirtschaftliche Nutzungen ausgewiesenen Flurstücke 48/1, 49/1, 50/1, 52/1, und 88 in der Flur 2 und Flurstücke 19,20, 21, 22, 23 und 51 (tlw.) in der Flur 4) einzuleiten.

 

Die Änderungsbereiche sind in der mit der Einladung versandte Anlage zum Aufstellungsbeschluss rot-umrandet und gestrichelt dargestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 „Hof Gauterin“ in der Gemarkung Petterweil.

 

Stv. Gauterin ist während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungsraum.