Sitzung: 11.09.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/057/2014
Stv.
Schäfer bringt einen Änderungsantrag ein.
Bei diesem
Änderungsantrag werden die Absätze einzeln abgestimmt.
Absatz 1:
Der
Kreisausschuss wird aufgefordert, die Erhebung der von der VGO angekündigten
Widerspruchsgebühren im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht zu verhindern.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
Absatz 2:
Die
Stadtverordnetenversammlung Karben fordert den Kreisausschuss ferner dazu auf,
die Bewertung der Schulwege von der VGO zurück in die Zuständigkeit des
Wetteraukreises zu übertragen und dazu – falls nötig – den 2005 mit der VGO
geschlossenen Vertrag zu kündigen. Es ist ein Kriterienkatalog für die Erstattung
der Fahrtkosten zu entwickeln, der im Kreisausschuss sowie im Kreistag und
seinen Gremien diskutiert und beschlossen werden muss. Eine Abstimmung mit dem
Kreiselternbeirat und den betroffenen Kommunen ist vorzunehmen,
Abst.-Erg.:
einstimmig dafür
Absatz 3:
Der
Kriterienkatalog soll neben die Berücksichtigung des empfohlenen und sicheren
Schulwegs beinhalten, dass Ortsteile möglichst einheitlich zu behandeln sind
und Wege über „freies Feld“ oder durch Waldgebiete grundsätzlich als unsicher
einzustufen sind.
Abst.-Erg.:
einstimmig dafür
Absatz 4:
Die
Stadtverordnetenversammlung Karben spricht sich dafür aus, auf Landesebene die
Überprüfung des Hessischen Schulgesetzes im Bezug auf die Schülerbeförderung
und die Einführung eines Schülertickets – so wie im Koalitionsvertrag zwischen
CDU und GRÜNEN vereinbart – zeitnah vorzunehmen und damit an die veränderte
Schullandschaft anzupassen.
Abst.-
Erg.: 33 dafür, 0 dagegen, 1 dagegen
Grundantrag der CDU-, FW Karben- und FDP v. 19.08.2014
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Kreisausschuss des Wetteraukreises in
dessen Funktion als Schulträger und als Fachaufsicht für die
Verkehrsgesellschaft Oberhessen auf, dem Kreistagsbeschluss vom 23.07.2014
Rechnung tragend alle
Bescheide
aufheben zu lassen, die Verschlechterungen bei der Kostenübernahme der
Schülerbeförderung
vorsehen. Stattdessen ist bei künftigen Messungen der Schulwege
der
empfohlene, sichere – und nicht der kürzeste – Schulweg zu Grunde zu legen. Der
Magistrat
wird beauftragt, diese Position der Stadtverordnetenversammlung beim
Kreisausschuss mit Nachdruck zu vertreten.
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