Beschluss: einstimmig beschlossen

Stv. Schäfer bringt einen Änderungsantrag ein.

 

Bei diesem Änderungsantrag werden die Absätze einzeln abgestimmt.

 

Absatz 1:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Erhebung der von der VGO angekündigten Widerspruchsgebühren im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht zu verhindern.

 

Abst.-Erg.:      einstimmig dafür

 

Absatz 2:

Die Stadtverordnetenversammlung Karben fordert den Kreisausschuss ferner dazu auf, die Bewertung der Schulwege von der VGO zurück in die Zuständigkeit des Wetteraukreises zu übertragen und dazu – falls nötig – den 2005 mit der VGO geschlossenen Vertrag zu kündigen. Es ist ein Kriterienkatalog für die Erstattung der Fahrtkosten zu entwickeln, der im Kreisausschuss sowie im Kreistag und seinen Gremien diskutiert und beschlossen werden muss. Eine Abstimmung mit dem Kreiselternbeirat und den betroffenen Kommunen ist vorzunehmen,

 

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

Absatz 3:

Der Kriterienkatalog soll neben die Berücksichtigung des empfohlenen und sicheren Schulwegs beinhalten, dass Ortsteile möglichst einheitlich zu behandeln sind und Wege über „freies Feld“ oder durch Waldgebiete grundsätzlich als unsicher einzustufen sind.

 

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

Absatz 4:

Die Stadtverordnetenversammlung Karben spricht sich dafür aus, auf Landesebene die Überprüfung des Hessischen Schulgesetzes im Bezug auf die Schülerbeförderung und die Einführung eines Schülertickets – so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vereinbart – zeitnah vorzunehmen und damit an die veränderte Schullandschaft anzupassen.

 

Abst.- Erg.: 33 dafür, 0 dagegen, 1 dagegen

 

Grundantrag der CDU-, FW Karben- und FDP v. 19.08.2014

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Kreisausschuss des Wetteraukreises in dessen Funktion als Schulträger und als Fachaufsicht für die Verkehrsgesellschaft Oberhessen auf, dem Kreistagsbeschluss vom 23.07.2014 Rechnung tragend alle

Bescheide aufheben zu lassen, die Verschlechterungen bei der Kostenübernahme der

Schülerbeförderung vorsehen. Stattdessen ist bei künftigen Messungen der Schulwege

der empfohlene, sichere – und nicht der kürzeste – Schulweg zu Grunde zu legen. Der

Magistrat wird beauftragt, diese Position der Stadtverordnetenversammlung beim

Kreisausschuss mit Nachdruck zu vertreten.


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