Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungs-planes Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ Gemarkung Groß-Karben mit erweitertem Geltungsbereich und Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.