Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen 1 – 3:            Welches sind die Hintergründe der Maßnahme
-      Wieso, wird auf die Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet?
       Wer hat dies veranlasst?
-      Wie kann sichergestellt werden, dass die Anwohnerinnen
       und Anwohner nicht stärker von Straßenlärm belastet werden?
-      Sind wenigstens in der Nacht ausgleichende Maßnahmen angedacht,
       wie zeitige Geschwindigkeitsbegrenzungen oder ein LKW-Fahrverbot?

Zudem interessiert die Frage, was dagegenspräche, die Tempo-30-Beschilderung zwischen Rendeler Hof und Volksbank auf der Klein-Karbener Straße von derzeit Mo-Fr zwischen 7 und 14 Uhr auf rund um die Uhr auszuweiten?

 

 

Vorab weisen wir nochmals daraufhin, dass es sich hier um eine Landesstraße handelt.

 

Antworten zu den Fragen 1 – 3:

Der zuständige Straßenbaulastträger ist i. d. Fall „Hessenmobil“.

 

Ein LKW Durchfahrtsverbot auf Landesstraßen hat nur Aussicht auf Erfolg wenn eine Ausweichstrecke vorhanden ist welche zu keinem größeren/längeren Fahrtstrecken führen wird.So wie für Rendel könnten sonst bspw. auch für Petterweil, Burg Gräfenrode oder Gronau usw. ähnliche Anträge gestellt werden.

 

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen (30 Km/h) im Verlauf der Dorfelder Straße sind vom zuständigen Straßenbaulastträger (Hessenmobil) als nicht erforderlich erachtet worden.

 

Die zeitliche Geschwindigkeitsreduzierungsmaßnahme in der Klein-Karbener Straße wurde aufgrund der dortigen Kita aufgestellt, welche Grundvoraussetzung der Aufstellung darstellt.

 

Der zusätzliche Halteverbotsbereich in der Dorfelder Straße wurde auf Anwohnerwusch eingerichtet, da die Ausfahrt aus dem Hofbereich aufgrund parkender Autos sehr problematisch und gefährlich war.

 

Es ist davon auszugehen, dass durch die geplante Kanalerneuerung 2019 und der dadurch neu herzustellenden Fahrbahnoberfläche eine deutliche Lärmreduzierung erfolgen wird.

 

Da zurzeit Fragen zu ev. Umbau oder anderen Maßnahmen noch offen sind kann der Punkt nicht ausreichend beantwortet werden. Allerdings werden diese Fragen bei Abstimmungsgesprächen mit dem Baulastträger erörtert.