Sitzung: 23.02.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/294/2018
Fragen 1 – 3: Welches sind die Hintergründe der
Maßnahme
- Wieso, wird auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet?
Wer
hat dies veranlasst?
- Wie kann sichergestellt werden,
dass die Anwohnerinnen
und
Anwohner nicht stärker von Straßenlärm belastet werden?
- Sind wenigstens in der Nacht
ausgleichende Maßnahmen angedacht,
wie
zeitige Geschwindigkeitsbegrenzungen oder ein LKW-Fahrverbot?
Zudem interessiert
die Frage, was dagegenspräche, die Tempo-30-Beschilderung zwischen Rendeler Hof
und Volksbank auf der Klein-Karbener Straße von derzeit Mo-Fr zwischen 7 und 14
Uhr auf rund um die Uhr auszuweiten?
Vorab weisen wir nochmals
daraufhin, dass es sich hier um eine Landesstraße handelt.
Antworten zu den Fragen 1 – 3:
Der zuständige
Straßenbaulastträger ist i. d. Fall „Hessenmobil“.
Ein LKW Durchfahrtsverbot auf
Landesstraßen hat nur Aussicht auf Erfolg wenn eine Ausweichstrecke vorhanden ist
welche zu keinem größeren/längeren Fahrtstrecken führen wird.So wie für Rendel
könnten sonst bspw. auch für Petterweil, Burg Gräfenrode oder Gronau usw.
ähnliche Anträge gestellt werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen
(30 Km/h) im Verlauf der Dorfelder Straße sind vom zuständigen
Straßenbaulastträger (Hessenmobil) als nicht erforderlich erachtet worden.
Die zeitliche
Geschwindigkeitsreduzierungsmaßnahme in der Klein-Karbener Straße wurde
aufgrund der dortigen Kita aufgestellt, welche Grundvoraussetzung der
Aufstellung darstellt.
Der zusätzliche
Halteverbotsbereich in der Dorfelder Straße wurde auf Anwohnerwusch
eingerichtet, da die Ausfahrt aus dem Hofbereich aufgrund parkender Autos sehr
problematisch und gefährlich war.
Es ist davon auszugehen, dass
durch die geplante Kanalerneuerung 2019 und der dadurch neu herzustellenden
Fahrbahnoberfläche eine deutliche Lärmreduzierung erfolgen wird.
Da zurzeit Fragen zu ev. Umbau oder anderen Maßnahmen noch offen sind kann der Punkt nicht ausreichend beantwortet werden. Allerdings werden diese Fragen bei Abstimmungsgesprächen mit dem Baulastträger erörtert.