Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Für den Standort der Kita sollten mehrere Alternativen geprüft werden.

a)     Wie ist der Stand zu den Alternativen?

Antworten zur Fragen 1 a:

Es wurden zwei mögliche Standorte „Bindweidring/Weedgraben“ und „Pfarrgarten an der Oberburg“ als Alternativen geprüft.

 

Bindweidring/Weedgraben befindet sich am Ortsrand zum Baugebiet Bindweidring und der Ernst-Reuther-Straße gelegen.

Zurzeit wird das Gelände als Spiel- und Bolzplatz genutzt.

Bereits 2003/ 2004 wurde hier schon einmal der Bau einer Kita geplant.  Diese Pläne wurden verworfen, da zu diesem Zeitpunkt die ev. Kita in der Oberburg , sowie eine städt. Kita-Gruppe im heutigen Müze ausgereicht haben.

 

Pfarrgarten an der Oberburg ist im Ortskern gelegen, wird ebenfalls zurzeit als Spiel- und Bolzplatz, sowie für Veranstaltungen  und zur Naherholung (Spaziergänger) genutzt.

Für das Bauprojekt wurden Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde geführt, die keine grds. Bedenken gegenüber einem Flachbau neben der Burg hatte.

Weiterhin  wurde der Pfarrgarten eingemessen, um die exakten Höhendifferenzen einplanen zu können. 

Parallel dazu ist bereits die Beantragung der Fördermittel inklusive Erstellung der hierzu notwendigen Unterlagen (Eingangsbestätigung vom Kreis liegt vor) erfolgt.

 

Frage 1b:

Gibt es eine Übersicht mit Vor- und Nachteilen der einzelnen Varianten? Als Basis, für die Stadtverordneten, um eine Entscheidung treffen zu können.

Antwort zu Frage 1b:

 Pfarrgarten an der Oberburg

Weedgraben/ Bindweidring

pro

kontra

pro

kontra

nah der ehemaligen Kita gelegen

Gefälleunterschied des Geländes ca. 2,50m bis über 3 m in der Spitze

naturnahe Lage durch Feldrand/ Pferdekoppeln/ Gärten als Idealer Ausgangspunkt für Spaziergänge etc.

bereits Gelände mit Baumbestand

Kosten des Baus steigen dadurch um geschätzt 150.000-250.000 €

Kosten gegenüber der Oberburg entsprechend geringer

weniger Zentralität innerhalb von BGR

etwas mehr Zentralität innerhalb von BGR

schmale Zufahrtsstraße; Erhöhung des Verkehrsaufkommens in den Bring- und Holzeiten in einer Nebenstraße

schmale Zufahrtsstraße; Erhöhung des Verkehrsaufkommens in den Bring- und Holzeiten in einer Nebenstraße

Oberburg ist ein Gebäude der Kirchen-gemeinde, bei Träger-schaft der ev. Kirche, wäre diese Nähe evtl. von Nutzen

ein großer Anteil an Gegenstimmen von Bürgern, der Park solle als Naherholung erhalten bleiben

 

 

Baurecht muss geschaffen werden

Gelände ist schneller bebauungsfähig

 


 

Frage 2:

Gibt es neue Erkenntnisse zum Denkmalschutz bzw. zu evtl. Bodendenkmälern?

 

Antwort zu Frage 2:

Der Denkmalschutz sieht in der Bebauung keine grds. Bedenken.

Probegrabungen wurden bisher nicht ausgeführt, da aufgrund der Kostenschätzung sich die Vergleichbarkeit der Gelände relativiert hat und davon auszugehen ist, dass die Entscheidung auf dieser Ebene geführt werden muss.

 

Frage 3:

Gibt es neue Erkenntnisse aus Gesprächen mit der ev. Kirche und den Bürgern?

Antwort zu Frage 3:

Die ev. Kirche möchte die Trägerschaft übernehmen. Die Vertragsverhandlungen mit allen drei Kirchengemeinden, bzw. der ev. Kirche Hessen und Nassau wurden am 02.02.18 aufgenommen.

Die 1. Bürgerversammlung fand am 08.12.2018 statt. Es gab einen regen Austausch der Bürgerinnen und Bürger mit dem Ortsvorstand  Burg-Gräfenrode und Herrn Rahn. Hierbei wurden ein relativ ausgeglichenes Votum abgegeben (damals waren die unterschiedlichen Baukosten noch nicht bekannt):

·                Bau an der Oberburg : Hierfür gab es 32 Stimmen

·                Bau im Weedgraben: Hierfür gab es 27 Stimmen

Am 16.02.2018 fand eine 2. Bürgerversammlung statt:

·                Bau an der Oberburg : Hierfür gab es 8 Stimmen

·                Bau im Weedgraben mit modifizierter Variante inklusive einer Wohnbaufläche um den Kauf des Burggartens gegen zu finanzieren: Hierfür gab es 55 Stimmen

 

Frage 4:

Wie weit ist die Planung für den Bau der Kita?

Antwort zu Frage 4:

Die Architektenpläne sind weitestgehend fertig und ein Architekturbüro zur Schaffung des Baurechtes  beauftragt.

 

Frage 5:

Kann der Betrieb der neuen Kita fristgerecht starten?

Antwort zu Frage 4:

Die Betriebserlaubnis zur Durchführung einer Kindertagesstätte für die Räumlichkeiten in der Bücherei ist befristet auf den 31.07.2018. Zum 1.8.2018 kann aufgrund der Planungssituation der Neubau noch nicht bezogen werden.

Gespräche mit dem Kreis, zur Verlängerung der Betriebserlaubnis, werden derzeit geführt. Es soll auf jeden Fall verhindert werden, dass die Kinder bis zur Eröffnung des neuen Gebäudes auf andere städtische Kitas aufgeteilt werden müssen. Da auch der Kreis ein hohes Interesse hat, die Situation für die Kinder, so spannungsfrei wie möglich zu halten, gehen wir von einer Verlängerung der Betriebserlaubnis aus.