Sitzung: 23.02.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/296/2018
Frage 1:
Für den
Standort der Kita sollten mehrere Alternativen geprüft werden.
a) Wie ist der Stand zu den Alternativen?
Antworten zur
Fragen 1 a:
Es wurden zwei
mögliche Standorte „Bindweidring/Weedgraben“ und „Pfarrgarten an der Oberburg“
als Alternativen geprüft.
Bindweidring/Weedgraben befindet sich am Ortsrand zum Baugebiet
Bindweidring und der Ernst-Reuther-Straße gelegen.
Zurzeit wird das Gelände als Spiel- und Bolzplatz genutzt.
Bereits 2003/ 2004 wurde hier schon einmal der Bau einer Kita
geplant. Diese Pläne wurden verworfen,
da zu diesem Zeitpunkt die ev. Kita in der Oberburg , sowie eine städt.
Kita-Gruppe im heutigen Müze ausgereicht haben.
Pfarrgarten an der Oberburg ist im Ortskern gelegen, wird ebenfalls
zurzeit als Spiel- und Bolzplatz, sowie für Veranstaltungen und zur Naherholung (Spaziergänger) genutzt.
Für das Bauprojekt wurden Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde
geführt, die keine grds. Bedenken gegenüber einem Flachbau neben der Burg
hatte.
Weiterhin wurde der Pfarrgarten
eingemessen, um die exakten Höhendifferenzen einplanen zu können.
Parallel dazu ist bereits die Beantragung
der Fördermittel inklusive Erstellung der hierzu notwendigen Unterlagen
(Eingangsbestätigung vom Kreis liegt vor) erfolgt.
Frage 1b:
Gibt es eine
Übersicht mit Vor- und Nachteilen der einzelnen Varianten? Als Basis, für die
Stadtverordneten, um eine Entscheidung treffen zu können.
Antwort zu
Frage 1b:
Pfarrgarten an der
Oberburg |
Weedgraben/ Bindweidring |
||
pro |
kontra |
pro |
kontra |
nah der ehemaligen Kita gelegen |
Gefälleunterschied des Geländes ca. 2,50m bis über 3 m in
der Spitze |
naturnahe Lage durch Feldrand/ Pferdekoppeln/ Gärten als
Idealer Ausgangspunkt für Spaziergänge etc. |
|
bereits Gelände mit Baumbestand |
Kosten des Baus steigen dadurch um geschätzt
150.000-250.000 € |
Kosten gegenüber der Oberburg entsprechend geringer |
weniger Zentralität innerhalb von BGR |
etwas mehr Zentralität innerhalb von BGR |
schmale Zufahrtsstraße; Erhöhung des Verkehrsaufkommens in
den Bring- und Holzeiten in einer Nebenstraße |
schmale Zufahrtsstraße; Erhöhung des Verkehrsaufkommens in
den Bring- und Holzeiten in einer Nebenstraße |
|
Oberburg ist ein Gebäude der Kirchen-gemeinde, bei
Träger-schaft der ev. Kirche, wäre diese Nähe evtl. von Nutzen |
ein großer Anteil an Gegenstimmen von Bürgern, der Park
solle als Naherholung erhalten bleiben |
|
|
Baurecht muss geschaffen werden |
Gelände ist schneller bebauungsfähig |
|
Frage 2:
Gibt es neue
Erkenntnisse zum Denkmalschutz bzw. zu evtl. Bodendenkmälern?
Antwort zu
Frage 2:
Der Denkmalschutz
sieht in der Bebauung keine grds. Bedenken.
Probegrabungen
wurden bisher nicht ausgeführt, da aufgrund der Kostenschätzung sich die
Vergleichbarkeit der Gelände relativiert hat und davon auszugehen ist, dass die
Entscheidung auf dieser Ebene geführt werden muss.
Frage 3:
Gibt es neue
Erkenntnisse aus Gesprächen mit der ev. Kirche und den Bürgern?
Antwort zu Frage 3:
Die ev. Kirche
möchte die Trägerschaft übernehmen. Die Vertragsverhandlungen mit allen drei
Kirchengemeinden, bzw. der ev. Kirche Hessen und Nassau wurden am 02.02.18
aufgenommen.
Die 1. Bürgerversammlung
fand am 08.12.2018 statt. Es gab einen regen Austausch der Bürgerinnen und
Bürger mit dem Ortsvorstand
Burg-Gräfenrode und Herrn Rahn. Hierbei wurden ein relativ
ausgeglichenes Votum abgegeben (damals waren die unterschiedlichen Baukosten noch
nicht bekannt):
·
Bau
an der Oberburg : Hierfür gab es 32 Stimmen
·
Bau
im Weedgraben: Hierfür gab es 27 Stimmen
Am 16.02.2018 fand eine 2.
Bürgerversammlung statt:
·
Bau
an der Oberburg : Hierfür gab es 8 Stimmen
·
Bau
im Weedgraben mit modifizierter Variante inklusive einer Wohnbaufläche um den
Kauf des Burggartens gegen zu finanzieren: Hierfür gab es 55 Stimmen
Frage 4:
Wie weit ist
die Planung für den Bau der Kita?
Antwort zu Frage 4:
Die Architektenpläne sind weitestgehend fertig und ein Architekturbüro
zur Schaffung des Baurechtes beauftragt.
Frage 5:
Kann der Betrieb der neuen Kita
fristgerecht starten?
Antwort zu
Frage 4:
Die Betriebserlaubnis zur Durchführung einer Kindertagesstätte für die
Räumlichkeiten in der Bücherei ist befristet auf den 31.07.2018. Zum 1.8.2018
kann aufgrund der Planungssituation der Neubau noch nicht bezogen werden.
Gespräche mit dem Kreis, zur Verlängerung der Betriebserlaubnis, werden derzeit geführt. Es soll auf jeden Fall verhindert werden, dass die Kinder bis zur Eröffnung des neuen Gebäudes auf andere städtische Kitas aufgeteilt werden müssen. Da auch der Kreis ein hohes Interesse hat, die Situation für die Kinder, so spannungsfrei wie möglich zu halten, gehen wir von einer Verlängerung der Betriebserlaubnis aus.