Herr Heinzel erläutert, dass die Offenlage sehr wenige Rückläufe gebracht hat. Diese haben keine Auswirkung auf die Inhalte der Planung. Dies mag daran gelegen haben, dass die Planung nur unwesentlich vom ursprünglich rechtskräftigen Bebauungsplan abweicht.

 

Diskussions- und Fragebedarf besteht nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.