Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:

 

1.  Die Stadt Karben verpflichtet sich, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine Fremdfinanzierung zu vermeiden.

 

 

2.  Die Stadt Karben verpflichtet sich des Weiteren, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.

 

Die Höhe des Beitrags und die Dauer der Beitragszahlung wurden in dem am 10.01.2018 im Hessischen Ministerium der Finanzen geführten Gespräch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Entschuldungshöchstbetrags von 3.400.000 Euro anhand der Bevölkerungsstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2015 (22.163 Einwohner für Karben) ermittelt.

 

Der Beitrag beträgt demnach 554.075 Euro pro Jahr und wird erstmals im Jahr 2019 fällig. Als rechnerische Beitragsdauer ergeben sich 3,1 Jahre.

 

3.  Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der Hessenkasse an das Finanzministerium zu richten, einen entsprechenden Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.

 

4.    Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungs-vereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen.