Sitzung: 21.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/099/2018
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:
1. Die Stadt Karben
verpflichtet sich, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlungen der ordentlichen
Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus
Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine
Fremdfinanzierung zu vermeiden.
2. Die Stadt Karben
verpflichtet sich des Weiteren, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je
Einwohner an das Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.
Die Höhe des Beitrags
und die Dauer der Beitragszahlung wurden in dem am 10.01.2018 im Hessischen
Ministerium der Finanzen geführten Gespräch unter Berücksichtigung des
voraussichtlichen Entschuldungshöchstbetrags von 3.400.000 Euro anhand der
Bevölkerungsstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember
2015 (22.163 Einwohner für Karben) ermittelt.
Der Beitrag beträgt demnach 554.075 Euro pro Jahr
und wird erstmals im Jahr 2019 fällig. Als rechnerische Beitragsdauer ergeben
sich 3,1 Jahre.
3. Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des
Vorgenannten bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen
Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der
Hessenkasse an das Finanzministerium zu richten, einen entsprechenden
Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen und die Bestandskraft eines
entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungs-vereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen.