Sitzung: 23.02.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/290/2018
Frage 1: Wie sieht der
aktuelle Stand des Klimaschutzplans für Karben aus?
Frage 2: Was sind die Ziele?
Antworten zu Fragen 1 und 2:
Die Aufgabe
des Klimaschutzmanagements ist die Umsetzung der Projekte und Ziele aus dem
Klimaschutzkonzept der Stadt Karben.
Hier sei auf den Text der „Charta der 100 Kommunen für den Klimaschutz
verwiesen, der auch Grundlage für das Handeln des Klimaschutzes in Karben ist:
„Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen sind
wir aktiv,
um die nachhaltigen Lebengrundlagen, die wirtschaftliche Entwicklung
und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu sichern. Das Land Hessen
hat sich daher zum Ziel gesetzt, Potenziale zur Energieein-sparung und zur
Steigerung der Energieeffizienz weiter auszuschöpfen und die Nutzung
erneuerbarer Energien voranzubringen. Damit sollen die Treibhausemissionen
reduziert werden.
Der Aktionsplan beinhaltet:
1. Die Erfassung der CO2-Emissionen
in der Kommune unter
Berücksichtigung
von bereits durchgeführten Maßnahmen zum
Klimaschutz,
2. Die Erarbeitung eines Konzepts für die
Information und Beteiligung
der
Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung des Aktionsplans,
3. Die Dokumentation beschlossenen und
zeitlich festgelegter
Maßnahmen
4. Die Bewertung der
Emissionsentwicklung im Hinblick auf die
durchgeführten
Maßnahmen mit Unterrichtung der Öffentlichkeit
und
ggf. Aktualisierung des Aktionsplans.“
Frage 3: Wann
sollen die Ziele des Planes erreicht werden?
Frage 4: Wie
geht es mit der Umsetzung voran?
Antworten zu Fragen 3 und 4:
·
Das Klimaschutzmanagement wurde 2014 mit
einer geförderten Projektlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben.
·
Aufgrund
verschiedener Vakanzen der Stelle wurde die Laufzeit unterbrochen. Mit
Unterbrechungen erstreckt sich die Laufzeit nun von Mai 2014 bis Ende August
2018.
·
Derzeit wird eine
weitere Bilanzierung des CO2-Verbrauchs erarbeitet um die Entwicklung des
CO2-Verbrauchs über die letzten Jahre nachzuvollziehen. Die Ergebnisse sollen
bis zur Sommerpause vorliegen.
·
Auf der Grundlage
der vorzulegenden CO2-Bilanzierung, ergänzt durch die jährlich
fortzuschreibenden Klimaschutzberichte kann eine Neujustierung der weiteren
Klimaschutzarbeit erfolgen.
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Es besteht der
politische Wille zur Fortsetzungen des Klimaschutzmanagements über den Ablauf
des Förderzeitraums hinaus.