Herr Rahn erklärt kurz dass das Bauleitplanverfahren nach Satzungsbeschluss abgeschlossen ist und der zeitlichen Rahmen der Entwicklung des Baugebiets den Ausbau der Erschließung unmittelbar nach Erhalt der Rechtskraft des B-Plans durch den Satzungsbeschluss und die Veröffentlichung desselben vorsieht. Der Verkauf der Grundstücke kann ab Herbst starten.

 

Herr Ruhl weist darauf hin, dass die Einwände des RP bzgl. des Immissionsschutzes (Lärm) erheblich sind und hinterfragt die Ausweisung der Baufläche W2 in seiner Nutzung bzw. ob eine Ausweisung als MI und somit Fortführung des bereits im weiteren Verlauf der Landesstraße angeordneten MI sinnvoller wäre.

 

Herr Rahn erläutert hierauf nochmals in Kürze die bereits in dem Abwägungsvorschlag dargestellten Gründe für die Beibehaltung des Wohngebietes und die in dem B-Plan ausgeführten Lärmschutzmaßnahmen. Ein seinerseits geführtes Telefonat mit Frau Langsdorf-Roth brachte das Ergebnis, dass die Fachbehörde des RP eine Lärmschutzwand bzw. einen Wall als Maßnahme immer bevorzuge, jedoch andere Maßnahmen (wie hier in der Planung dargestellt und erläutert) im Rahmen des Abwägungsspielraums der Stadt ebenfalls anerkannt würden.

Auf eine Wand sollte sowohl aus gestalterischer Sicht (Ortseinfahrt mit Tunnelwirkung) und der ebenfalls begrenzten Abschirmwirkung (untere Geschosse) nicht verwirklicht werden. Besagtes Baufenster befindet sich innerhalb der Ortschaft und in unmittelbarer Nachbarschaft zu der bestehenden Wohnbebauung. MI-Flächen lassen sich wesentlich schlechter vermarkten.