Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 277 „Büdesheimer Straße“ in der Gemarkung Klein-Karben mit Begründung

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.