Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 179 „Bindweidgraben“ 1. Änderung Gemarkung Burg Gräfenrode mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur besprochen, wurde die höchstzulässige Grundflächenzahl auf 0,35 und die höchstzulässige Geschossflächenzahl auf 0,7 reduziert.

 

(Stv. Gauterin ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.)