Beschluss: zur Kenntnis genommen

Antwort zur Anfrage:

Leider müssen wir auch immer wieder feststellen, dass die Bürger/Innen Ihren Abfall illegal in der Landschaft entsorgen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder mit Pressemitteilungen darauf hingewiesen, den Abfall in den eigenen Abfallgefäßen oder auf dem Recyclinghof zu entsorgen. Trotzdem ist zu beobachten, dass auch kostenlos angenommen Abfälle wie Bildschirme und Kühlgeräte illegal entsorgt werden.

 

Beim angesprochenen Radweg wäre zu prüfen, ob ausreichend öffentliche Mülleimer aufgestellt sind. Dies wäre in Abstimmung mit dem Fachbereich Bauen zu klären.

Nachhaltiger wären Bußgelder gegenüber den Verursachern – da leider keine Überwachung möglich bzw. zulässig ist und keine Anzeigen vorliegen, entfällt diese Möglichkeit.

 

Möglicherweise könnte ein abfallgebührenmäßiger „Anreiz“ die illegalen Ablagerungen begrenzen, z.B. durch Abschaffung der Wiegegebühren bei Restmüll- und Biotonnen. Eine so grundlegende Änderung des Gebührensystems ist aber zwingend mit der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises und den anderen im jeweiligen Fachlos zusammengeschlossenen Kommunen abgestimmt werden. Sollten sich hier Mengenverschiebungen ergeben, wirken sich diese bei den Entgelten auf alle beteiligten Kommunen aus.