Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wesentlicher Bestandteil des Vorentwurfs, so Herr Heinzel ist die Definition einer Sportfläche sowie eines Baufensters für ein einstöckiges Gebäude. Die Regelungen zur Nutzbarkeit und Gestaltung der Sportfläche ist im weiteren Verfahrensverlauf zu konkretisieren.

 

Herrn Schulz ist es wichtig, dass die Interessen der verschiedenen Nutzer der Sportfläche, insb. der Schule und weiterer Vereine dauerhaft gesichert sind. Dies wird über den Bebauungsplan hinaus im unterschriftsreifen Pachtverein mit dem Petanqueverein geregelt, erklären Herr Rahn und Herr Schwaab.

 

Die Stellplatzanzahl ist nicht abschließend im Bebauungsplan zu definieren. Allgemein wird davon ausgegangen, dass im Gebiet ausreichend Stellplatzmöglichkeiten vorhanden sind. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans trägt, wie für kommunale Sportanlagen üblich, die Stadt.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 230 “Sportanlage Okarben - In den Altwiesen”, Gemarkung Okarben einschließlich Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom März 2018.