Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stand der Planung wird von Herrn Heinzel vorgestellt. Die wesentliche Aufgabe bis zum Vorentwurf war die Erstellung einer einheitlichen Plangrundlage, die zeitgemäße Übertragung der Festsetzungen sowie die Einbeziehung kleinerer, erstmals zu überplanender Bereiche. Nach der frühzeitigen Beteiligung erfolgt die Konkretisierung der Planung zum Entwurf.

 

Diskussions- und Fragebedarf bestand nicht.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 125-4 “Gewerbegebiet”, Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben mit Begründung für das geänderte Plangebiet und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 19. März 2018.

 

Das Plangebiet wird im südöstlichen Geltungsbereich um folgende Parzellen in der Gemarkung Klein-Karben, Flur 3 erweitert: Nrn. 22/14, 22/151, 22/152, 22/156 (jetzt komplett im Geltungsbereich liegend), 22/155, 22/150, 22/153, 22/154, 11/155.

 

Die Grenze des Plangebiets verläuft im Bereich der Erweiterung und abweichend von der ursprünglichen Abgrenzung, wie folgt: Ausgehend vom südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 191/5, quert die Plangebietsabgrenzung die Wegeparzelle Flur 4 Nr. 9/1 in südliche Richtung, bis sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 3 Nr. 22/150 trifft. Sie verläuft dann auf den jeweils östlichen Grenzen der Parzellen in der Flur 3 Nrn. 22/150, 22/154, 22/155 (alle Gemarkung Klein-Karben) bis zum südöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle. Von diesem Punkt und im weiteren Verlauf bleibt die Grenze unverändert (vgl. Planabgrenzung des Vorentwurfs als Anlage).