Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.

 

Die Plangebietsabgrenzung für die Änderung unterscheidet sich nicht von der Abgrenzung des ursprünglichen Bebauungsplanes.

 

Im Westen durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 76/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16  (Lindenplatz) dem Straßenverlauf  folgend,

 

im Norden entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16,

 

im Osten in einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend. Zwischenzeitlich ist dieser östliche Grenzverlauf herausparzelliert und im Kataster nachvollziehbar.

 

im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.