Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den neuerlich überarbeiteten Entwurf B-Plan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ Gemarkung Groß-Karben mit Planstand vom 15.03.2018 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben und aufgrund der Planänderungen wiederholt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist  verkürzt (Mindestens 2 Wochen) und die Beteiligung gem. § 4a (3) Satz 2 auf die ergänzten und geänderten Teile beschränkt werden.