Aufgrund der Einbeziehung der Gartenflächen im südlichen Bereich des Plangebiets wurde eine nochmalige Offenlage notwendig. Diese brachte keine Stellungnahme von besonderer Relevanz, so Herr Heinzel. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen.

 

Frage- und Diskussionsbedarf bestand nicht. Die Abstimmung erfolgte zu den einzelnen Unterpunkten.