Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans wurde flächendeckend die Errichtung von Flachdächern ermöglicht. Zur Regelung wurden diesbezüglich die textlichen Festsetzungen ergänzt und eine erläuternde Skizze eingefügt. Die zeichnerische Erläuterung und die entsprechende textliche Formulierung sind nicht eindeutig. Dieser Missstand sowie eine Klärung zu den Staffelgeschossen sind der komplette Regelungsinhalt der 3. Änderung, so Herr Heinzel

 

Frau Zobeley erachtet die späte Änderung der Inhalte für problematisch und befürchtet eine Benachteiligung der Bauherren, die mit der missverständlichen Grundlage gearbeitet haben. Herr Heinzel erwidert, dass nach reichlicher Prüfung und Abstimmung mit dem Wetteraukreis, kein anderer Weg zur Lösung des Problems gesehen wird, als die nun angestoßene Korrektur der Planung.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den jeweiligen Unterpunkten.