Herr Rahn erläutert knapp die Hintergründe zur Notwendigen Änderung des Bebauungsplans.

Die Beschlussfolge lautet entgegen der Einladung nicht

  1. Beschluss über die 1. Änderung des B-Plans Nr. 192 - Aufstellungsbeschluss
  2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

sondern

  1. Beschluss über die 1. Änderung des B-Plans Nr. 192 - Aufstellungsbeschluss
  2. Beschluss Offizieller Entwurf
  3. Beschluss Offenlage und Beteiligung der Behörden und TÖBs

Da das Bauleitplanverfahren gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll.