Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den erstmals geänderten Bebauungsplan Nr. 179 „Bindweidgraben“ 2. Änderung in der Gemarkung Burg Gräfenrode mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.