Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 3

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 235 „Östliche Arnsburger Straße“ gern. § 2 Abs. 1 BauGB. V. mit § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet umfasst die östlich an die Arnsburger Straße angrenzende Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73 sowie die Teilfläche der Verkehrswegeparzelle „Arnsburger Straße“ Flur 2 Nr. 1/70 die in einer Breite von rd. 6m in etwa parallel entlang der Grenze der erstgenannten Parzelle verläuft.

 

Der Grenzverlauf des Plangebiets ist somit hinreichend beschrieben.