Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Herr Heinzel stellt einleitend die Unterschiede des aktuellen Vorentwurfs zu dem Vorentwurf dar, der in der Sitzung im April des Jahres eingebracht und nicht zur frühzeitigen Beteiligung beschlossen wurde. Wesentlicher Wunsch des Gremiums damals war, auf die Festsetzung des Gewässerrandstreifens zu verzichten. Die Verwaltung kam diesem Wunsch nach und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den § 23 des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Dieses Gesetz sieht eine Ausweisung eines Gewässerrandstreifens nur für erstmals zu überplanende Außenbereiche vor. Diese spielen in dem aktuellen Änderungsverfahren nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die Grünen wünschen sich an dieser Stelle keinen neuen Flächenverbrauch, die Fraktion der SPD enthält sich der Stimme. Herr Bürgermeister Rahn teilt als Hinweis mit, dass die Bebauung des städtischen Grundstücks in diesem Bereich, nochmals im Ortsbeirat thematisiert werden wird.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 130a “Unterm Wiesenbrunnen” 1. Änderung, Gemarkung Petterweil einschließlich Begründung mit Stand Mai 2018 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.