Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Zu diesem Punkt leitet Herr Rahn ein, dass in Petterweil eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken besteht. Aus diesem Grund bietet sich eine Entwicklung der nun zu überplanenden Fläche an, da diese bereits im Regionalen Flächennutzungsplan als mögliche Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die genaue Abgrenzung und Größe der Fläche, kann sich im weiteren Planungsverlauf noch verändern. Dies hängt von der Verfügbarkeit der Flächen ab.

 

Herr Schreyer teilt mit, dass sich der Ortsbeirat gerne an der Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts zur Art und zum Maß der Nutzung beteiligen möchte.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 235 „Östliche Arnsburger Straße“ gern. § 2 Abs. 1 BauGB . V. mit § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet umfasst die östlich an die Arnsburger Straße angrenzende Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73 sowie die Teilfläche der Verkehrswegeparzelle „Arnsburger Straße“ Flur 2 Nr. 1/70 die in einer Breite von rd. 6m in etwa parallel entlang der Grenze der erstgenannten Parzelle verläuft.

 

Der Grenzverlauf des Plangebiets ist somit hinreichend beschrieben.