Bereits in der Stvv. am 12.04.2018 wurde die Offenlage zur 3. Änderung beschlossen. Diese wurde bisher nicht durchgeführt, da die Unterlagen nochmals angepasst wurden. Dafür ursächlich, so Herr Heinzel, war eine Abweichung des Bauvorhabens des Bauträgers für die Reihenhäuser, von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine Umplanung im Sinne des Bebauungsplans hätte nicht zu einer Qualitätssteigerung des Vorhabens geführt, von daher geht man mit der nun erfolgten textlichen Ergänzung des Planes, einen notwendigen und sinnvollen Schritt auf den Bauträger zu.

 

Herr Schreyer wiederholt die Gründe der Ablehnung dieser Maßnahme durch seine Fraktion. Weiterer Diskussions- und Fragebedarf besteht nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.