Sitzung: 23.08.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 2/203/2018
Ergänzend zum Stadtverordnetenbeschluss vom 23.02.2018 wird wie folgt klarstellend beschlossen:
Die
Stadt Karben verpflichtet sich,
·
den
Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92
auszugleichen
·
sowie
die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten.
·
Ab
dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der
Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden
Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
Die Ziffern 1-3 des Beschlusses vom 23.02.2018 gelten unverändert.