Beschluss: einstimmig beschlossen

Ergänzend zum Stadtverordnetenbeschluss vom 23.02.2018 wird wie folgt klarstellend beschlossen:

 

Die Stadt Karben verpflichtet sich,

 

·         den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 auszugleichen

 

·         sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten.

 

·         Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Ziffern 1-3 des Beschlusses vom 23.02.2018 gelten unverändert.