Die im Rahmen der neuerlichen Offenlegung und neuerlichen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten und beschlossen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die mit der Einladung versandte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.