Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.