Sitzung: 23.08.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/333/2018
Frage 1:
Wie viele Menschen mit Behinderung leben nach
Kenntnis in der Stadt Karben?
Antwort zu Frage 1:
Laut Mitteilung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in
Gießen leben zum Stichtag 07.08.2018 insgesamt 3.882 Menschen mit Behinderung
in Karben, davon 1.455 Menschen mit einer leichten Behinderung mit einem GdB
(Grad der Behinderung) von 20 – 40.
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen beläuft sich auf: 2.427,
davon 869 mit GdB 50
375 mit GdB 60
279 mit GdB 70
269 mit GdB 80
118 mit GdB 90
517 mit GdB 100
Frage 2:
Wie viele der Betroffenen sind Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren, wie viele sind 18 Jahre bis 65 Jahre alt?
Die uns vorliegende Statistik des Hessischen Amtes für Versorgung und
Soziales sieht eine etwas andere Einteilung der Altersgruppen vor. Danach leben
in der Altersgruppe von
0 – 16 Jahren 44 Menschen mit
Behinderungen und
17 – 65 Jahren 1.816 Menschen
mit Behinderungen in Karben
Inwieweit es sich bei diesem Personenkreis um schwerbehinderte Menschen
handelt, lässt sich anhand der uns vorliegenden Statistik nicht feststellen.
Frage 3:
Wie hoch ist die Anzahl der schwerbehinderten
Menschen über 65 Jahre?
Antwort zu Frage 3:
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen über 65
Jahre in Karben beträgt 2.022.
Inwieweit es sich bei diesem Personenkreis um schwerbehinderte Menschen
handelt, lässt sich anhand der uns vorliegenden Statistik nicht feststellen.
Für beide Personengruppen hatten wir beim Versorgungsamt noch einmal speziell
die Zahlen der schwerbehinderten Personen nachgefragt. Eine Antwort hierzu
steht noch aus.
Frage 4:
Gibt es außer dem VDK einen anderen Ansprechpartner
bei der Stadt für Menschen mit Behinderung?
Antwort zu Frage 4:
Bei der Beratung für Menschen mit Behinderungen
werden besonders hohe Anforderungen an die Beratungspflicht durch Ämter
gestellt (s. a. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.08.2018). Weil die Stadt
nicht Träger der Sozialhilfe ist, verfügen wir auch nicht über entsprechend
ausgebildetes Personal. Zuständig hierfür ist der Träger der Sozialhilfe, also
der Wetteraukreis.
Die Stadt Karben gibt allerdings die Anträge auf die Anerkennung einer
Schwerbehinderung an Mitbürgerinnen und Mitbürger heraus und weist auf die
diversen Beratungsmöglichkeiten (VdK / Wetteraukreis) hin.
Frage 5:
Wie viele (städtische) barrierefreie Wohnungen gibt
es insgesamt in Karben?
Antwort zu Frage 5:
Ramonvillestr.
33 -35 18
WE
davon
Rollstuhlgerecht 12 WE
Pestalozzistr. 8a 1 WE (Rollstuhlgerecht)
Am Rollgraben 20 1 WE (Rollstuhlgerecht)
Waldhohlweg 3 (ab Februar 19) 18
neue barrierefreie Wohnungen
Anzumerken ist, dass allein das Vorliegen einer Behinderung oder
Schwerbehinderung nicht zwangsläufig den Rückschluss zulässt, dass in all
diesen Fällen barrierefreie Wohnungen benötigt werden.
Der Pflegestützpunkt Wetterau hat eine Broschüre „Maßnahmen zur
Wohnraumanpassung…“ herausgegeben, die sich speziell an ältere und pflegebedürftige
Menschen sowie an Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige richtet. Mit
dieser Broschüre werden Ideen und Informationen sowie Hinweise zur Umsetzung
und zur Finanzierung gegeben.
Auch die Seniorenberatung der Stadt Karben und des ASB nehmen Beratungen zur
Wohnraumanpassung vor, vor allem für ältere Mitbürger/innen. Bei Menschen mit
Behinderung wird dann aber zu einer weitergehenden Beratung an den
Wetteraukreis oder z. B. an die VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit
Frage 6:
Was kann die Stadt für behinderte Menschen tun?
Antwort zu Frage 6:
Wie bereits oben
ausgeführt engagiert sich die Stadt Karben
vielfältig in diesem Bereich. Ob barrierefreien Ausbau von Bürgersteigen
und Bushaltestellen, oder Neubau barrierefreier Wohnungen oder Anschaffung
eines Kleinbusses zur Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Aber auch im Rahmen
der Beratungen durch unsere Seniorenfachberatung werden auch vielfach
Mitbürger/innen beraten die auch nicht zuletzt aufgrund ihres betagten Alters
mit Behinderungen leben müssen.
Wie aber oben ausgeführt ist der zuständige Träger für fachliche Beratungen der Wetteraukreis.