Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie viele Menschen mit Behinderung leben nach Kenntnis in der Stadt Karben?

 

Antwort zu Frage 1:

Laut Mitteilung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Gießen leben zum Stichtag 07.08.2018 insgesamt 3.882 Menschen mit Behinderung in Karben, davon 1.455 Menschen mit einer leichten Behinderung mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 20 – 40.
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen beläuft sich auf: 2.427,
davon                      869   mit GdB 50
                                375   mit GdB 60
                                279   mit GdB 70
                                269   mit GdB 80
                                118   mit GdB 90
                                517   mit GdB 100

 

Frage 2:

Wie viele der Betroffenen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wie viele sind 18 Jahre bis 65 Jahre alt?

 

Die uns vorliegende Statistik des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales sieht eine etwas andere Einteilung der Altersgruppen vor. Danach leben in der Altersgruppe von
0 – 16    Jahren                 44 Menschen mit Behinderungen und
17 – 65  Jahren            1.816            Menschen mit Behinderungen in Karben
Inwieweit es sich bei diesem Personenkreis um schwerbehinderte Menschen handelt, lässt sich anhand der uns vorliegenden Statistik nicht feststellen.

 

 

Frage 3:

Wie hoch ist die Anzahl der schwerbehinderten Menschen über 65 Jahre?

 

Antwort zu Frage 3:

Die Zahl der Menschen mit Behinderungen über 65 Jahre in Karben beträgt 2.022.
Inwieweit es sich bei diesem Personenkreis um schwerbehinderte Menschen handelt, lässt sich anhand der uns vorliegenden Statistik nicht feststellen.

Für beide Personengruppen hatten wir beim Versorgungsamt noch einmal speziell die Zahlen der schwerbehinderten Personen nachgefragt. Eine Antwort hierzu steht noch aus.

 

Frage 4:

Gibt es außer dem VDK einen anderen Ansprechpartner bei der Stadt für Menschen mit Behinderung?

 

Antwort zu Frage 4:

Bei der Beratung für Menschen mit Behinderungen werden besonders hohe Anforderungen an die Beratungspflicht durch Ämter gestellt (s. a. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.08.2018). Weil die Stadt nicht Träger der Sozialhilfe ist, verfügen wir auch nicht über entsprechend ausgebildetes Personal. Zuständig hierfür ist der Träger der Sozialhilfe, also der Wetteraukreis.
Die Stadt Karben gibt allerdings die Anträge auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung an Mitbürgerinnen und Mitbürger heraus und weist auf die diversen Beratungsmöglichkeiten (VdK / Wetteraukreis) hin.

 

 

Frage 5:

Wie viele (städtische) barrierefreie Wohnungen gibt es insgesamt in Karben?

 

Antwort zu Frage 5:

Ramonvillestr. 33 -35                                18 WE
                                                                  davon Rollstuhlgerecht   12 WE
Pestalozzistr. 8a                                          1 WE (Rollstuhlgerecht)
Am Rollgraben 20                                       1 WE (Rollstuhlgerecht)
Waldhohlweg 3 (ab Februar 19)               18 neue barrierefreie Wohnungen

Anzumerken ist, dass allein das Vorliegen einer Behinderung oder Schwerbehinderung nicht zwangsläufig den Rückschluss zulässt, dass in all diesen Fällen barrierefreie Wohnungen benötigt werden.

Der Pflegestützpunkt Wetterau hat eine Broschüre „Maßnahmen zur Wohnraumanpassung…“ herausgegeben, die sich speziell an ältere und pflegebedürftige Menschen sowie an Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige richtet. Mit dieser Broschüre werden Ideen und Informationen sowie Hinweise zur Umsetzung und zur Finanzierung gegeben.

Auch die Seniorenberatung der Stadt Karben und des ASB nehmen Beratungen zur Wohnraumanpassung vor, vor allem für ältere Mitbürger/innen. Bei Menschen mit Behinderung wird dann aber zu einer weitergehenden Beratung an den Wetteraukreis oder z. B. an die VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit

 

 

Frage 6:

Was kann die Stadt für behinderte Menschen tun?

 

Antwort zu Frage 6:

Wie bereits oben ausgeführt engagiert sich die Stadt Karben  vielfältig in diesem Bereich. Ob barrierefreien Ausbau von Bürgersteigen und Bushaltestellen, oder Neubau barrierefreier Wohnungen oder Anschaffung eines Kleinbusses zur Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Aber auch im Rahmen der Beratungen durch unsere Seniorenfachberatung werden auch vielfach Mitbürger/innen beraten die auch nicht zuletzt aufgrund ihres betagten Alters mit Behinderungen leben müssen.

Wie aber oben ausgeführt ist der zuständige Träger für fachliche Beratungen der Wetteraukreis.