Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 29.01.2018 wurde seitens des Stadtparlament beschlossen sich nach möglichen Kooperationspartner für eine Entwicklung der Fläche „Brunnenquartier“ umzusehen.

 

Frage 1:

Gibt es bereits Aussagen seitens

·      Nassauischer Heimstädte

·      Frankfurter AGB

·      weitere noch nicht im Beschluss genannter Interessenten

 

Frage 2:

Wie ist der Stand und eine mögliche Einbindung der „Wetterauer Wohnungsbau Gesellschaft“?

 

Frage 3:

Um ein Interessenbekundungsverfahren durchführen zu können ist ein Dokument welches die Parameter enthält notwendig.

·      Gibt es dieses Dokument?

 

Frage 4:

Sind darin folgende Parameter/Anforderungen enthalten:

·      Beachtung möglicher Klimaveränderungen durch die Bebauung, auch im Kontext „Bebauung Taunusbrunnen“. Das Klimagutachten der Firma Lohmeyer weißt auf Einschränkungen der Frischluftzufuhr durch verringerte bzw. fehlender Hangabwind hin.

·      Grünflächenkonzept damit „Karben eine Stadt im Grünen“ auch noch weiterhin bestand hat.

·      Spielplatz

·      Anteil Sozialwohnungen

·      20% Mietpreisgebunden Wohnungen

·      Integration von „Wohnen Im Alter II“

·      Nutzung für Gewerbe (Ärzte, Büros, …)

·      Mögliche Autofreiheit

·      Maximalziel „0-Energie Häuser/Bebauung“ (als Diskussionsgrundlage)

·      Lärmschutz (Rapps, JuKuz, Lieferverkehr)

 

Antworten zu den Fragen 1 – 2:

Das Plangebiet mit einer Größe von 7,5 ha eignet sich zur Entwicklung durch verschiedene Kooperationspartner. Die Stadt Karben ist diesbezüglich kontinierlich mit den verschiedenen Projektentwicklern und Investoren im Gespräch. Die Verfahrensbeschreibung sieht vor, auf der Grundlage eines städtebaulichen Rahmenplans Baufenster für verschiedene Nutzungen zu schaffen, die über Investorenauswahlverfahren vergeben werden können.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Inhalte des Dokuments werden in der Stvv. am 23.08.2018 vorgestellt. Eine Beschlussvorschlag ist nicht vorgesehen.

 

 

 

Antworten zu Frage 4: 

Die Themen Klimaschutz und Lärmschutz sind grundsätzlich im Kontext einer städtebaulichen Planung zu berücksichtigen und spätestens im Zuge der Bauleitplanung fachplanerisch zu bearbeiten.

 

Die Berücksichtigung und Konkretisierung des Grünflächenkonzepts ist Bestandteil der Aufgabenbeschreibung. Spielflächen sind im Grünflächenkonzept zu berücksichtigen.

 

In der Aufgabenstellung ist ein Ansatz beschrieben, der ein markt- und nachfragegerechtes Wohnflächenangebot für einen breiten Querschnitt der Gesellschaft anbietet. Zu diesem Zweck wird die Nachfrage/der Bedarf zu konkretisieren sein. Anschließend ist das städtebauliche Konzept entsprechend auszurichten. Es wird im Vorherein davon abgeraten, Kennziffern vorzugeben.

 

Das Thema „Seniorenwohnen“ ist als wichtiges Element in der Aufgabenstellung berücksichtigt.

 

Für die Fläche wird eine urbane, innenstadtgerechte Struktur angestrebt. Diese setzt eine verträgliche Nutzungsmischung voraus. Insbesondere für ein Streifen entlang der Bahnhofstraße bietet es sich an, die Wohnnutzung nicht in den Vordergrund zu stellen. Hier können, vergleichbar mit den angrenzenden Bereich, mischgenutzte Flächen entstehen.

 

Das Thema „Autofreiheit“ ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Erarbeitung eines „innovativen und nachhaltigen Mobilitätskonzepts“ kann aber aufgenommen werden. Das Gesamtgebiet komplett autofrei zu gestalten erscheint allein aufgrund der Größe der Fläche und der angestrebten urbanen Dichte nicht realistisch.

 

Die energetische Qualität kann als zu berücksichtigendes Thema in die Aufgabenstellung aufgenommen werden. Im ersten Schritt des städtebaulichen Rahmenplans wird dieses Thema aber abstrakter bleiben, als im 2. Schritt der Projektplanung.