Sitzung: 23.08.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/336/2018
Am
29.01.2018 wurde seitens des Stadtparlament beschlossen sich nach möglichen
Kooperationspartner für eine Entwicklung der Fläche „Brunnenquartier“
umzusehen.
Frage
1:
Gibt
es bereits Aussagen seitens
· Nassauischer Heimstädte
· Frankfurter AGB
· weitere noch nicht im Beschluss genannter Interessenten
Frage
2:
Wie
ist der Stand und eine mögliche Einbindung der „Wetterauer Wohnungsbau
Gesellschaft“?
Frage
3:
Um
ein Interessenbekundungsverfahren durchführen zu können ist ein Dokument
welches die Parameter enthält notwendig.
· Gibt es dieses Dokument?
Frage
4:
Sind
darin folgende Parameter/Anforderungen enthalten:
· Beachtung möglicher Klimaveränderungen durch die Bebauung, auch im
Kontext „Bebauung Taunusbrunnen“. Das Klimagutachten der Firma Lohmeyer weißt
auf Einschränkungen der Frischluftzufuhr durch verringerte bzw. fehlender
Hangabwind hin.
· Grünflächenkonzept damit „Karben eine Stadt im Grünen“ auch noch
weiterhin bestand hat.
· Spielplatz
· Anteil Sozialwohnungen
· 20% Mietpreisgebunden Wohnungen
· Integration von „Wohnen Im Alter II“
· Nutzung für Gewerbe (Ärzte, Büros, …)
· Mögliche Autofreiheit
· Maximalziel „0-Energie Häuser/Bebauung“ (als Diskussionsgrundlage)
·
Lärmschutz (Rapps, JuKuz,
Lieferverkehr)
Antworten zu den
Fragen 1 – 2:
Das Plangebiet
mit einer Größe von 7,5 ha eignet sich zur Entwicklung durch verschiedene
Kooperationspartner. Die Stadt Karben ist diesbezüglich kontinierlich mit den
verschiedenen Projektentwicklern und Investoren im Gespräch. Die
Verfahrensbeschreibung sieht vor, auf der Grundlage eines städtebaulichen
Rahmenplans Baufenster für verschiedene Nutzungen zu schaffen, die über
Investorenauswahlverfahren vergeben werden können.
Antwort zu Frage 3:
Die Inhalte des
Dokuments werden in der Stvv. am 23.08.2018 vorgestellt. Eine
Beschlussvorschlag ist nicht vorgesehen.
Antworten zu Frage 4:
Die Themen Klimaschutz und Lärmschutz sind grundsätzlich im Kontext einer städtebaulichen
Planung zu berücksichtigen und spätestens im Zuge der Bauleitplanung
fachplanerisch zu bearbeiten.
Die
Berücksichtigung und Konkretisierung des Grünflächenkonzepts
ist Bestandteil der Aufgabenbeschreibung. Spielflächen
sind im Grünflächenkonzept zu berücksichtigen.
In der
Aufgabenstellung ist ein Ansatz beschrieben, der ein markt- und nachfragegerechtes Wohnflächenangebot für einen breiten
Querschnitt der Gesellschaft anbietet. Zu diesem Zweck wird die Nachfrage/der
Bedarf zu konkretisieren sein. Anschließend ist das städtebauliche Konzept
entsprechend auszurichten. Es wird im Vorherein davon abgeraten, Kennziffern
vorzugeben.
Das Thema „Seniorenwohnen“ ist als wichtiges
Element in der Aufgabenstellung berücksichtigt.
Für die Fläche
wird eine urbane, innenstadtgerechte Struktur angestrebt. Diese setzt eine
verträgliche Nutzungsmischung
voraus. Insbesondere für ein Streifen entlang der Bahnhofstraße bietet es sich
an, die Wohnnutzung nicht in den Vordergrund zu stellen. Hier können,
vergleichbar mit den angrenzenden Bereich, mischgenutzte Flächen entstehen.
Das Thema „Autofreiheit“ ist nicht Bestandteil der
Aufgabenstellung. Die Erarbeitung eines „innovativen und nachhaltigen
Mobilitätskonzepts“ kann aber aufgenommen werden. Das Gesamtgebiet komplett
autofrei zu gestalten erscheint allein aufgrund der Größe der Fläche und der
angestrebten urbanen Dichte nicht realistisch.
Die energetische Qualität kann als zu berücksichtigendes Thema in die Aufgabenstellung aufgenommen werden. Im ersten Schritt des städtebaulichen Rahmenplans wird dieses Thema aber abstrakter bleiben, als im 2. Schritt der Projektplanung.