Sitzung: 23.08.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/340/2018
Frage 1:
Wie ist der
aktuelle Status bei der B3?
a.)
Von Knoten 0
Richtung Dortelweil
b.)
Umfahrung
Straßberg?
Antwort zu
Frage 1:
Mit dem
Verkehrsministerium und Hessen Mobil wurde vereinbart, dass im Dezember die
Ergebnisse der großräumigen Verkehrsuntersuchung vorgestellt werden und daraus
entsprechende Lösungsansätze abgeleitet werden sollen.
Frage 2:
Wie weit
ist die Planung mit dem Bahnhofsumbau?
Antwort zu
Frage 2:
Der
Bahnhofsumbau (barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und Zugänge) ist
Bestandteil des Ausbaus der S-Bahnlinie 6 und wird von der Deutschen Bahn
betrieben.
Für den
Bahnhofsvorplatz mit Neuanordnung der Bushaltestellen, Ausbau der
Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen wird gerade das
Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vergabe der Planungsleistungen
eingeleitet.
Frage 3:
Wie ist der
Status bei den Kreiseln, die noch gebaut werden sollen? (Bahnhof, Rathaus, Gehspitze)
Antwort zu
Frage 3:
Für den
Umbau aller Knotenpunkte der Landesstraße 3205 zwischen Gehspitze und
Brunnenstraße zu Kreisverkehrsplätzen liegt eine Vorstudie vor.
Der
Kreisverkehrsplatz L3205 / Luisenthaler Straße ist realisiert.
Für den
Knotenpunkt Gehspitze wurde im Zuge des Umgestaltungskonzepts der Bahnhofstraße
und Heldenberger Straße (OD Groß-Karben) ein Entwurfsplan erarbeitet, dessen
Weiterverfolgung aus Kostengründen und dem Erwerb von Grundstücken
zurückgestellt wurde.
Für den
Kreuzungsbereich Brunnenstraße wurde in der Verkehrsuntersuchung zur
Erweiterung der neuen Stadtmitte die Leistungsfähigkeit eines
Kreisverkehrsplatzes mituntersucht.
Frage 4:
Wie ist der
Stand des S6-Ausbaus?
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG
bereitet sie derzeit die 2. Planänderung im laufenden Verfahren vor. Die
Unterlagen werden Anfang 2019 dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt und
gelangen nach Prüfung in die erneute Offenlage. Die Auslegung der Unterlagen in
den Städten und Gemeinden könnte im
2. Quartal 2019 erfolgen.
Nach Beantwortung aller Stellungnahmen und Einwendungen wird es weitere Erörterungstermine geben, die abhängig von der Anzahl an eingehenden Einwendungen stattfinden, so die Auskunft der DBAG.
Frage 5:
Welche
Erkenntnis zieht man aus dem Lärmgutachten von der Nordumgehung?
Antwort zu
Frage 5:
Um den
Hinweisen der Anwohnerschaft aus der Assenheimer Straße nach zu hoher
Lärmbelastung durch die Nordumgehung nachzugehen, hat die Stadt ein
Sachverständigenbüro für Schalltechnik mit der Messung der Lärmimmissionen
beauftragt. Die Geräuschmessungen in der Assenheimer Straße ergeben unter
Berücksichtigung des höchsten Immissionspegels und dem Verkehrsaufkommen sowie nach Umrechnung auf das repräsentative
Verkehrsaufkommen aus der schalltechnischen Untersuchung mit Bezug auf das
damalige Prognosejahr 2015 einen Beurteilungspegel von:
51
dB (A) am Tag
42
dB (A) in der Nacht
Für den
Straßenneubau und für Wohngebiete gelten gemäß
Verkehrslärmschutzverordnung -
16.BImSchV folgende Immissionsgrenzwerte:
59
dB (A) am Tag
49
dB (A) in der Nacht
Zu beachten
ist, dass einer Erhöhung der Immissionswerte um 3 dB (A) eine Verdoppelung des
Verkehrsaufkommens zu Grunde liegen muss.
Bei einer Sitzung mit Anwohnern der Assenheimer Straße (13 Wohnparteien von 70 eingeladenen) wurde vereinbart, dass der Lärmgutachter zunächst berechnet, mit welchen weiteren Maßnahmen eine weitere Reduzierung der Geräuchimmissionen erreicht werden kann..