Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie ist der aktuelle Status bei der B3?

a.)            Von Knoten 0 Richtung Dortelweil

b.)            Umfahrung Straßberg?

 

Antwort zu Frage 1:

Mit dem Verkehrsministerium und Hessen Mobil wurde vereinbart, dass im Dezember die Ergebnisse der großräumigen Verkehrsuntersuchung vorgestellt werden und daraus entsprechende Lösungsansätze abgeleitet werden sollen.

 

 

Frage 2:

Wie weit ist die Planung mit dem Bahnhofsumbau?

 

Antwort zu Frage 2:

Der Bahnhofsumbau (barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und Zugänge) ist Bestandteil des Ausbaus der S-Bahnlinie 6 und wird von der Deutschen Bahn betrieben.

Für den Bahnhofsvorplatz mit Neuanordnung der Bushaltestellen, Ausbau der Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen wird gerade das Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vergabe der Planungsleistungen eingeleitet.

 

Frage 3:

Wie ist der Status bei den Kreiseln, die noch gebaut werden sollen? (Bahnhof, Rathaus, Gehspitze)

 

Antwort zu Frage 3:

Für den Umbau aller Knotenpunkte der Landesstraße 3205 zwischen Gehspitze und Brunnenstraße zu Kreisverkehrsplätzen liegt eine Vorstudie vor.

Der Kreisverkehrsplatz L3205 / Luisenthaler Straße ist realisiert.

Für den Knotenpunkt Gehspitze wurde im Zuge des Umgestaltungskonzepts der Bahnhofstraße und Heldenberger Straße (OD Groß-Karben) ein Entwurfsplan erarbeitet, dessen Weiterverfolgung aus Kostengründen und dem Erwerb von Grundstücken zurückgestellt wurde.

Für den Kreuzungsbereich Brunnenstraße wurde in der Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung der neuen Stadtmitte die Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes mituntersucht.

 

Frage 4:

Wie ist der Stand des S6-Ausbaus?

Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG bereitet sie derzeit die 2. Planänderung im laufenden Verfahren vor. Die Unterlagen werden Anfang 2019 dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt und gelangen nach Prüfung in die erneute Offenlage. Die Auslegung der Unterlagen in den Städten und Gemeinden könnte im

2. Quartal 2019 erfolgen.

Nach Beantwortung aller Stellungnahmen und Einwendungen wird es weitere Erörterungstermine geben, die abhängig von der Anzahl an eingehenden Einwendungen stattfinden, so die Auskunft der DBAG.    

 

Frage 5:

Welche Erkenntnis zieht man aus dem Lärmgutachten von der Nordumgehung?

 

Antwort zu Frage 5:

Um den Hinweisen der Anwohnerschaft aus der Assenheimer Straße nach zu hoher Lärmbelastung durch die Nordumgehung nachzugehen, hat die Stadt ein Sachverständigenbüro für Schalltechnik mit der Messung der Lärmimmissionen beauftragt. Die Geräuschmessungen in der Assenheimer Straße ergeben unter Berücksichtigung des höchsten Immissionspegels und dem Verkehrsaufkommen sowie  nach Umrechnung auf das repräsentative Verkehrsaufkommen aus der schalltechnischen Untersuchung mit Bezug auf das damalige Prognosejahr 2015 einen Beurteilungspegel von:

                                                           51 dB (A) am Tag

                                                           42 dB (A) in der Nacht

 

Für den Straßenneubau und für Wohngebiete gelten gemäß Verkehrslärmschutzverordnung  - 16.BImSchV folgende Immissionsgrenzwerte:

                                                           59 dB (A) am Tag

                                                           49 dB (A) in der Nacht

 

Zu beachten ist, dass einer Erhöhung der Immissionswerte um 3 dB (A) eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens zu Grunde liegen muss.

Bei einer Sitzung mit Anwohnern der Assenheimer Straße (13 Wohnparteien von 70 eingeladenen) wurde vereinbart, dass der Lärmgutachter zunächst berechnet, mit welchen weiteren Maßnahmen eine weitere Reduzierung der Geräuchimmissionen erreicht werden kann..