Nach der erstmaligen Offenlage wurden einige Sachverhalte in der Planung angepasst (vgl. beigefügte Präsentation). Diese machten eine erneute Offenlage notwendig. In dieser Offenlage kamen lediglich wenig relevante Hinweise zum Planentwurf. So ergab sich kein weiterer Anpassungsbedarf.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den jeweiligen Unterpunkten.