Nach der nunmehr 3. Offenlage, so Herr Heinzel, kamen keine Hinweise und Einwände zu den aus dem vorhergehenden Verfahrensschritt notwendigen Änderungen. Diese beruhten im Wesentlichen auf Einwänden der Baubehörde des Wetteraukreises. Diese gab keine erneute Stellungnahme ab.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.