Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Durch die Eigentümer ist vorgesehen auf der Plangebietsfläche ein barrierefreies Einfamilienhaus, ein Doppelhaus und ein Reihenhaus mit drei Wohneinheiten zu errichten. Nach Einschätzung von Herrn Heinzel eignet sich die Fläche prinzipiell für eine Nachverdichtung, wenn Fragen der Erschließung zum Hochwasserschutz geklärt werden können. Dies passiert abschließend im Verlauf des Verfahrens.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“, in der Gemarkung Okarben gem. § 2 (1) i. V. mit § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,3 ha an der Nidda östlich der Untergasse und nördlich angrenzend an den Haingraben. Die Gebiets-abgrenzung wird wie folgt beschrieben:

Beginnend am Südwestende des Flurstücks 66/4 verläuft der vorgeschlagene Geltungsbereich 27m nach Norden (bis zur Nordwestgrenze des Flurstücks 66/4), anschließend 51 m nach Osten entlang der Nordgrenze (bis zur Ostgrenze des Flurstücks 66/4), knickt dann 56 m nach Süden (auf das Flurstück 487/3 treffend), anschließend 3,9 m nach Osten, 3,5 m nach Süden, 150 m nach Westen und 3,8 m nach Norden zurück zum Ausgangspunkt.

 

Es umschließt eine Fläche von 2.983 m².

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst damit die Flurstücke 66/4 und 187/3 in der Flur 1 der Gemarkung Okarben und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt.