Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das 1. Änderungs-

verfahren gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 192 „Hartmannsfeld“ in der Gemarkung Groß-Karben und Okarben einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Satzungsplans bleibt unverändert.