Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 192 „Hartmannsfeld“ Gemarkung Groß-Karben und Okarben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt

wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs. 3 Satz

1 BauGB abgesehen.