Sitzung: 11.09.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: FB 5/327/2014
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes
Nr. 192 „Hartmannsfeld“ Gemarkung Groß-Karben und Okarben mit Begründung zur
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Da der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt
wird,
wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs. 3 Satz
1 BauGB
abgesehen.