Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

(Stv. Görlich ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.)