Bürgermeister Rahn teilt mit, dass die Fassung geändert wurde gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur.

 

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und beschlossen erhebt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand September/Oktober 2018) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.

 

Der Geltungsbereich ist nun wie folgt begrenzt: Die Bebauungsplangrenze knickt an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 Mühlgraben) nach Süden ab. In einem Abstand von 10 m und parallel zur südlichen Grenze der Grabenparzelle verläuft sie nach Westen bis zur westlichen Grenze der Parzelle Nr. 533 und von dort nach Süden, bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.