Sitzung: 02.11.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/254/2018
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, für den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule
Kloppenheim im Stadtteil Kloppenheim (vgl. Anlage 1) eine Änderung des
Bebauungsplans gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.
Das Plangebiet bleibt gegenüber dem rechtskräftigen Geltungsbereich unverändert und kann wie folgend abgegrenzt beschrieben werden:
- Im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 229
- Im Westen durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 228 und das bebaute Grundstück Frankfurter Straße Nr. 15
- Im Norden durch die Frankfurter Straße
- Im Osten durch die angrenzenden Grundstücke der Frankfurter Straße 11 sowie an der Alten Straße 1a und 3a. Im Osten bezieht das Plangebiet die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 221 bis zum Anschluss an die Wegeparzelle „Alte Straße“ mit ein.
Der 2.790 m² große Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
- Flur 1: Flurstücke 81/1 u. 82/1
- Flur 2: Flurstücke 221, 222/1, 228 (alle teilweise)