Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für den Geltungsbereich des rechtskräftigen  Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule Kloppenheim im Stadtteil Kloppenheim (vgl. Anlage 1) eine Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Das Plangebiet bleibt gegenüber dem rechtskräftigen Geltungsbereich unverändert und kann wie folgend abgegrenzt beschrieben werden:

 

  • Im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 229
  • Im Westen durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 228 und das bebaute Grundstück Frankfurter Straße Nr. 15
  • Im Norden durch die Frankfurter Straße
  • Im Osten durch die angrenzenden Grundstücke der Frankfurter Straße 11 sowie an der Alten Straße 1a und 3a. Im Osten bezieht das Plangebiet die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 221 bis zum Anschluss an die Wegeparzelle „Alte Straße“ mit ein.

 

Der 2.790 m² große Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

 

  • Flur 1: Flurstücke 81/1 u. 82/1
  • Flur 2: Flurstücke 221, 222/1, 228 (alle teilweise)