Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Wie im Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt die Stadt-verordnetenversammlung:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Karben auf Grundlage des Hessisches E-Government-Gesetzes (HEGovG) bis zu welchem Zeitpunkt zu treffen hat.

Der Magistrat erhält eine Frist zur Berichterstattung bis August 2019.

Anschließend ist der Magistrat beauftragt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss, einen Zeitplan zur Umsetzung zu erarbeiten. Zusätzlich sind die finanziellen Auswirkungen zu erörtern.

Die folgenden Vorgänge sollen dabei zu den ersten umgesetzten Maßnahmen gehören: An- und Abmelden von Hunden, Beantragung Geburtsurkunde, Anmeldung von Plakaten und die Anmeldung Sondernutzung öffentlicher Flächen.