Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine Umstellung des Strombezuges der Stadt Karben auf Ökostrom zu prüfen.

Dabei ist insbesondere zu prüfen und zu betrachten:

 

  • Kündigungsfristen der aktuellen Stromlieferungsverträge
  • Kooperationsmöglichkeiten mit anderen kommunalen Körperschaften
    (z. B. gemeinsame Ausschreibung mit Nachbarkommunen)
  • Der Anbieter muss die Anlagen zur Stromerzeugung konkret benennen. Um eine Doppelvermarktung zu vermeiden dürfen die gelieferten Strommengen nicht nach dem EEG gefördert worden sein (dies würde nur dazu führen, dass ohnehin erzeugter und vermarkteter Strom geliefert wird, ein positiver Beitrag zur Veränderung des Strommix über die Förderung des EEG hinaus findet dann nicht statt).

 

Der Begriff „Ökostrom“ im Sinne dieses Antrages ist zu definieren im Sinne des Erneuerbare Energien-Gesetz, §3 – insbesondere Nr. 21 („erneuerbare Energien“).

Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen oder nuklearen Energieträgern, wie insbesondere Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.

 

Über das Ergebnis der Prüfung mit einem zeitlichen Fahrplan zu Neuausschreibungen und Umstellung des Strombezugs ist dem Haupt- und Finanzausschuss bis spätestens 31.01.2019 Bericht zu erstatten.