Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Es wird erstmals ein Vorentwurf der Planung eingebracht, die nun zur frühzeitigen Beteiligung gebracht werden soll, leitet Herr Heinzel ein. Im Plangebiet soll zusätzlich zu dem bestehenden Hotel im Bereich der derzeitigen Tennishalle eine Hotelerweiterung errichtet werden. Auf dem Gelände der derzeitigen Tennisplätze sowie der zugehörigen Parkplätze soll ein Gewerbegrundstück für ein ansässiges Unternehmen entstehen. Dieses Unternehmen möchte die östliche Ackerfläche als Parkplatzfläche nutzen. Von dieser Fläche wird ein 15m breiter Streifen als Freifläche zur Nidda erhalten.

 

Es wird gefragt, ob statt Parkplätzen auch eine Tiefgarage realisierbar sei? Dies ist prinzipiell denkbar, so Herr Rahn, soll aber nochmal geprüft werden. Zudem wird gefragt ob die Nähe zum bestehenden Gewerbe (insb. Firma Rapps) die bestehenden Betriebe an Ihrem Standort einschränken könne? Dies wird verneint, da eine gewerbliche Nutzung realisiert werden soll.

 

Der Geltungsbereich wird um eine landwirtschaftliche Teilfläche verkleinert, für die im Augenblick kein konkreter Planungsanlass besteht, so Herr Heinzel

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof", Gemarkung Groß-Karben einschließlich Begründung mit Anlagen mit geändertem Geltungsbereich.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung

der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom September 2018 durchzuführen.

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 514, 515, 516, 519 und 520 (jetzt 520/1, 520/2 u. 520/3) der Flur 2 in der Gemarkung Groß-Karben. Das Gebiet wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

Vom westlichen Eckpunkt der Parzelle 514 verläuft die Grenze des Plangebiets zunächst auf der nördlichen Parzellengrenze in Richtung Nordosten und folgt dann im Bogen der Parzellengrenze in südliche Richtung. Ab dem nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 515 verläuft die Plangebietsgrenze weiter in südliche Richtung auf der westlichen Grenze der Gewässerparzelle Nr. 231/77, bis zum östlichen  Eckpunkt der Parzelle 516. Von dort verläuft die Grenze weiter in Richtung Süden, bis zum Schnittpunkt einer gedachten verlängerten Linie, die parallel 8,50m in nördliche Richtung versetzt zur nördlichen Grenze der Parzellen 520/1 u. 520/2 verläuft. Auf dieser gedachten Linie verläuft die Grenze durch die Parzelle 516 nach Westen. Wenn sie auf die östliche Grenze der Parzelle 520/3 stößt, nimmt die Grenze des Planverlaufs diese Grenze auf und verläuft weiter in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 517.  Von diesem Punkt ausgehend, verläuft die Plangebietsgrenze in westlicher Richtung auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle 517 und bezieht die Parzelle 519 in einem Bogen mit ein. Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle 520 verläuft der westliche Grenzverlauf des Plangebiets in einem großen Bogen entlang der Straße „Am Selzerbrunnen“ in nordöstliche Richtung, bis sie auf den südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 515 stößt. Von dort erreicht der Grenzverlauf nach wenigen Metern in nördlicher Richtung wieder den Ausgangspunkt.