Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand September/Oktober 2018) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.

 

Der Geltungsbereich ist nun wie folgt begrenzt: Die Bebauungsplangrenze knickt an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 Mühlgraben) nach Süden ab. In einem Abstand von 10 m und parallel zur südlichen Grenze der Grabenparzelle verläuft sie nach Westen bis zur westlichen Grenze der Parzelle Nr. 533 und von dort nach Süden, bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.