Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der inhaltlich umfassende Antrag wird durch Herrn Gauterin eingebracht. Die Verwaltung soll bis Mitte des kommenden Jahres (bis Juli 2019) prüfen, in welchen Stadtteilen besonderer Handlungsbedarf und mögliche Ansatzpunkte für eine aktive Stadtentwicklung oder Städtebauförderung bestehen. Von Seiten des Magistrats wird der Antrag befürwortet, so Herr Rahn. Darüber hinaus ist man sich fraktionsübergreifend einig, dass es sich hier um einen sinnvollen Ansatz handelt und die Stadtentwicklung nicht ausschließlich den Kräften des Marktes überlassen werden solle.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, bis Juli 2019 zu prüfen, inwieweit Ortskerne und das Ortsbild in den Stadtteilen, vor allem an den Hauptstraßen, über die derzeitigen und geplanten Straßen- und Bürgersteigsanierungen sowie der bereits erfolgten Maßnahmen der Dorferneuerung hinaus, weiter aufgewertet werden können und hierdurch Wohnraum bereit gestellt bzw. neu geschaffen werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, in wie weit im Rahmen der Maßnahmen die Aufenthaltsqualität gesteigert und die Sicherheit der Nahversorgung erfolgen kann. Hierzu kann der Kauf von Immobilien mit Sanierungspotenzial durch die Wohnungsbaugesellschaft zur Wohnraumschaffung und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, das die Stadt Interesse an solchen Immobilien hat, gehören.

 

Dem S+I-Ausschuss ist zu berichten.