Die Inhalte der Änderung werden von Herrn Heinzel nochmals kurz angerissen. Die wenigen eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange führten nicht zu inhaltlichen Anpassungen der Planunterlagen, so dass die Planung in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Die Änderungen, ursprünglich separat als Dokument zusammengefasst, wurden zwischenzeitlich in das Gesamtplanwerk übernommen. Diese Übernahme führte nicht zu einer Veränderung der sonstigen Inhalte oder der Inhalte der Änderungen.

 

Es besteht kein Diskussions- und Rückfragebedarf. Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.